Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen, müssen Sie einen Grundriss vorlegen. Ein Grundriss stellt ein Gebäude aus der Draufsicht dar. Hierbei werden beispielsweise die Räume einer Wohnung und die umschließenden Mauern zweidimensional dargestellt. Grundrisse sind Bestandteil von technischen Zeichnungen, insbesondere Konstruktionszeichnungen. Neben den tragenden und nicht tragenden Innen- und Außenwänden, um wichtige Details wie die Position des Fensters in der Draufsicht sichtbar zu machen, befindet sich der horizontale „Schnitt“ meist einen Meter über dem Boden .
Als theoretischer Unterbau der Draufsicht dient die Zweiplattenprojektion. Da der Begriff nicht nur zur grafischen Darstellung räumlicher Gegebenheiten verwendet wird, sondern auch räumliche Zusammenhänge beschreibt, können Grundrisse auch auf die Größe und Lage von Räumen innerhalb eines Gebäudes verweisen. Dabei ist zwischen freien und offenen Grundrissen zu unterscheiden. Bei einem freiem Grundriss entfallen im Gebäude die tragenden und fest eingezogenen Wände auf jedem Stockwerk. Daher wird die Last nur von der Außenwand und einer separaten Stütze getragen. Dieses Raster kann die Trennwand separat enthalten. Darüber hinaus erzeugen es die tragenden Elemente. Die Gestaltung des Grundrisses kann völlig frei erfolgen und es gibt keine konstruktiven Einschränkungen beim freien Grundriss. Daher besteht die Möglichkeit den Grundriss nachträglich zu ändern. Obwohl freie Grundrisse ein konstruktives Prinzip sind, beschreibt der Begriff „offene Grundrisse“ ein räumliches Prinzip.