Für Eigentümer von Immobilien in München wird jedes Jahr die Grundsteuer fällig. Aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte und unterschiedlicher Bemessungssätze in verschiedenen Regionen zahlt jedoch fast jeder Eigentümer unterschiedliche Beträge. In Deutschland muss jeder Immobilienbesitzer in der Regel jährlich an die betreffende Gemeinde zahlen. Für Städte und Gemeinden ist die Besteuerung eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit dem Erlös investieren sie in öffentliche Lebensbereiche wie Infrastruktur oder Schulen. Wer ein Grundstück besitzt, egal ob unbebaut oder bebaut, muss zahlen. Mieter müssen aber auch Grundsteuern zahlen – als Teil der Betriebskosten. Die Grundsteuer steht im Zusammenhang mit Grundstücken oder erblichen Baurechten. Die Gemeinde verlangt es einmal im Jahr und bezieht sich immer auf das Grundstück, nicht auf den Eigentümer. Die Steuer wird nach dem Wert der Immobilie erhoben. Es gibt Unterschiede zwischen A (agrarisch), der Grundsteuer B (baulich) und C (unbebautes Land), die 2025 eingeführt wird.
Die Grundsteuer ist eine ist eine Real- bzw. Objektsteuer, welche unabhängig in Hinsicht auf die persönlichen Verhältnisse und Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners belastet. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Wertes und Beschaffenheit eines Grundstück gestaltet. Sie ist eine Realsteuer, bei der die persönlichen Umstände des Eigentümers fast immer außer Acht gelassen werden. Bei bebauten Grundstücken ist die Grundsteuer Bestandteil der Betriebskosten. Um die Grundsteuer aus dem Einheitswert/dem wirtschaftlichen Gegenwert zu berechnen, sind zwei Berechnungen erforderlich. Das Finanzamt legt die Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des Einheitswerts / des wirtschaftlichen Gegenwerts fest und informiert die Gemeindeverwaltung.
Die neuen Bundesländer haben eine Sonderregelung für vermietete Wohnimmobilien oder Einfamilienhäuser, deren Wert 1935 – vor allem wegen fehlender Dokumentation – nicht ermittelt werden kann. In diesen Fällen kommt eine alternative Bemessungsgrundlage zur Anwendung, die sich an der Wohn- bzw. verfügbaren Fläche der Immobilie orientiert.