Glossar

Hausgeld betrifft jeden Eigentümer einer Wohnung in München.

Jede Immobilie braucht Geld zum Unterhalt. Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie Wohngeld, auch Hausgeld genannt, zahlen. Erstens verwendet man das Hausgeld, um öffentliches Eigentum zu verwalten und zu erhalten.  Zweitens wird das Geld für das Haus monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, überwiesen. Drittens müssen Sie als Wohnungseigentümer eine monatliche Vorauszahlung leisten. Darum ist es egal ob Sie in dieser Wohnung wohnen, sie vermieten oder diese leer stehen lassen. Wenn Sie eine Wohnung kaufen, erhalten Sie einmal im Jahr einen Jahresbericht der Wohnungsgenossenschaft. Man verrechnet die Wohngelder im Rahmen der Abrechnung mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen. 

In der Regel passt man den Geschäftsplan im nächsten Abrechnungszyklus an, wenn in der Wohnkostenabrechnung hohe und verzerrte Kosten festgestellt werden. Das Hausgeld zahlt man generell an den Hausverwalter. Dieser verwaltet das gesamte Vermögen der Eigentümergemeinschaft auf einem Wohnungseigentümergemeinschaftskonto (WEG-Konto). Die Kosten können auf unterschiedliche Weise verteilt werden. Zum Beispiel wird das Hausgeld von jedem Eigentümer zu gleichen Teilen bezahlt, und der Anteil am gemeinsamen Eigentum wird nach Quadratmetern verteilt oder der Verteilungsschlüssel wird verwendet, um die Kosten zu verteilen. So wirken sich beispielsweise die Ausstattung und der Unterhalt von Wohngebieten auf die Höhe der Betriebskosten aus, die sich auf die Wohnungsfonds auswirken. Wenn die Immobilie über einen Aufzug oder ein Schwimmbad verfügt, ist das Wohngeld daher höher. Dies sollten Sie vor dem Kauf einer Immobilie berücksichtigen.

Welche Kosten sind beim Hausgeld umlagefähig?

Folgende Bestandteile des Hausgeldes sind nicht umlagefähig:

  • Rücklagen für die Instandhaltung Wartungs- und Reparaturkosten, die nicht in die Wartungsrücklage einbezahlt werden können oder sollen (kleine Reparaturen am Haus, z. B. defekte Lichtschalter)
  • Verwaltungskosten (wie Bankkonten, Porto und Hausverwaltungsgebühren)

Folgende Bestandteile des Hausgeldes sind umlagefähig:

  • Reinigung und Pflege (Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Müllentsorgung, Gartenpflege)
  • Wasserversorgung und Entsorgung ( Zählerkosten, Grundgebühr)
  • Heizkosten inkl. Warmwasser (Gemeinschaftliche Kosten- und Eigenverbrauchskosten, Unterhalt, Grundkosten und Kosten zur Reinigung des Schornsteins)
  • Versicherungskosten (Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Kosten sonstiger gebräuchlicher Anlagen und Räume (Aufzüge, Satellitenanlagen, Kabelverbindungen, gebräuchliche Lampen und Lichtquellen, Wasch- und Trockenräume, Hobbyräume, Schwimmbäder)
  • Kosten für Hausmeisterdienste

 

Die Miete einer Wohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen.

Kostenverteilung – also Kosten, die Sie an die Wohnungsmieter weitergeben können

Betriebskosten – wie Wasser, Abfallentsorgung, Treppenhäuser und Gartenpflege, Heiz- und Stromrechnungen für Mehrbettzimmer wie Treppenhäuser, Kosten der Pflegekraft und

Hauseigentümerversicherung.

Bestimmte Kostenpositionen können nicht umgelegt werden. Als Eigentümer müssen Sie dies selbst bezahlen. Das beinhaltet Verwaltungskosten – wie Immobilienverwaltung und Instandhaltungsrücklagen, die für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung des Wohngebiets verwendet werden.  

Die Berechnung des Wohngeldes der Wohnung basiert auf einem Kostenplan.

In diesem Fall berechnet die Liegenschaftsverwaltung jedes Jahr die ungefähren Kosten einschließlich der Instandhaltung und der Zuweisung von Instandhaltungsrückstellungen. Die monatliche Steuer auf Wohnungsfonds ist in der Regel 20 bis 30 % höher als die zusätzlichen Gebühren, die Sie von den Mietern erhalten, wenn Sie die Immobilie vermieten. Denn nicht alle Posten lassen sich ihr zuordnen, sondern nur zuordenbare Betriebskosten, wie Entsorgungs- und Heizkosten.