Die Indexmiete ist eine Form der Mietpreisgestaltung, die im Mietvertrag für Wohn- oder Gewerbeflächen vereinbart werden kann. Gemäß § 557b BGB sieht die Indexmiete vor, dass der Mietpreis an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland ermittelt. Diese Lebenshaltungskosten werden auf Basis der durchschnittlichen Preisentwicklung aller von Verbrauchern gekauften Waren und Dienstleistungen berechnet. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, Kleidung und Transport, aber auch Kraftstoffe wie Benzin und Energiepreise. Mit steigenden täglichen Lebenshaltungskosten erhöht sich auch die Bemessungsgrundlage für die Indexmiete.
Mieterhöhungen, beispielsweise durch Modernisierung oder Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten, sind nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Ist der Vermieter gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet (z. B. Heizungstausch wegen verschärfter Abgasvorschriften), kann er trotz Indexmiete die Miete erhöhen.
Mieterhöhungen sind leicht zu überprüfen: Jeder kann den Index des Statistischen Bundesamtes nutzen. Dadurch können Mieter das Wachstum einfach neu berechnen und anhand der Entwicklungen der letzten Jahre im Voraus grob planen.
Es besteht die Möglichkeit die Mieten niedrig zu halten. Indexmieten können auch dort günstiger sein, wo die Mieten in den nächsten Jahren voraussichtlich besonders stark steigen werden. Steigt der Verbraucherpreisindex langsamer als vergleichbare lokale Mieten, ist die Indexmiete weniger schädlich für die Mieter. Selbst wenn die lokalen Vergleichsmieten in die Höhe schnellen, werden Vermieter durch den langsamen Anstieg des Index eingeschränkt.
Auch ein Mietnachlass ist möglich: Sinkt der Verbraucherpreisindex, haben Sie als Mieter ebenfalls Anspruch auf einen Mietnachlass. Das ist jahrzehntelang selten vorgekommen. Seit Juli 2020 ist der Index gegenüber dem Vorjahresmonat jedoch erstmals seit 2016 leicht gesunken. Ihr Vorteil: Auch wenn Sie die Miete nur geringfügig senken können, darf der Vermieter die Miete erst 12 Monate später erhöhen.