Die monatliche Instandhaltungsrücklage bildet man für jede Art von Immobilie. Ist sie zu hoch, verbunden mit den üblichen Mehrkosten, kann er zu einer unüberschaubaren Belastung werden. Eine zu geringe Reserve stellt jedoch auch ein finanzielles Risiko dar. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, wird automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft, denn er besitzt nicht nur eine eigene Wohnung, sondern teilt sich auch einen Teil des öffentlichen Eigentums – also das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, und bestimmte Teile und Einrichtungen, die von allen Eigentümern im Haus gemeinsam genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Treppenhäuser, gemeinsame Heizungsanlagen oder Dacheindeckungen. Aber auch für diese Hausteile gilt: Eigentumspflichten. Auch Wohnungseigentümer müssen ihr öffentliches Eigentum gemeinsam erhalten – und sich an den Kosten beteiligen. Dafür ist die sogenannte „Zeit sparen, es ist dringend“, die sogenannte Wartungsreserve geboren.
Die Höhe der Unterhaltsrücklage sollte der betreffenden Immobilie angemessen sein, letztlich entscheiden aber die Eigentümer jeder Eigentümergemeinschaft eigenständig. Zumeist richtet sich die Höhe der Rücklage nach dem Alter und der Größe der jeweiligen Immobilie. Die Höhe der Rücklage ist im Geschäftsplan festgelegt, der jährlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wird. Die Rücklage bringen dabei anteilig alle Miteigentümern aufgebracht. Sofern in der Gemeinschaftsordnung nicht anders vereinbart, richtet sich der Verteilungsschlüssel hauptsächlich nach der Höhe des gemeinsamen Eigentumsanteils. Darum verwendet man als Verteilungsschlüssel meistens die Größe einer einzelnen Wohnung in Quadratmetern.