Glossar

Als Mieter zahlen Sie immer Nebenkosten.

Die Nebenkosten bezeichnen viele als „Zweitmiete“. Neben der Mietzahlung an den Vermieter zahlt der Mieter durchschnittlich etwa 2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat. Darum sind 150 Euro pro Monat ein guter Preis für eine Wohnung von 70 Quadratmetern. Nebenkosten zu bezahlen ist für die meisten eine Selbstverständlichkeit. Andererseits herrscht viel Unklarheit über Nebenkosten, Betriebskosten, Heizkosten usw.. Bei den Nebenkosten wird zwischen Nebenkosten und Betriebskosten unterschieden. Von Nebenkosten spricht man im Falle von Kosten, die der Vermieter zum Unterhalt, generelles Verfügen über eine Immobilie sowie die Verwaltung trägt. Dazu gehören Versicherungsprämien, Steuern, Wartungsgebühren, Pflegegebühren, Heizungswartungsgebühren und mehr. In §556 BGB ist festgelegt, dass der Vermieter vom Mieter einen Teil der Gebühr verlangen kann.

Die Kosten, die der Vermieter vom Mieter erstattet bekommt, werden als amortisierbare Kosten, sogenannte Betriebskosten, bezeichnet. Betriebskosten sind Kosten, die Vermietern häufig entstehen. Die jährlichen Wartungsarbeiten sind entsprechend in den Betriebskosten enthalten. Auf der anderen Seite ist die Wartung ein Nebenaufwand, den der Vermieter nicht weitergeben kann. Die Betriebskostenverordnung legt im Einzelnen fest, welche Aufwendungen der Vermieter vom Mieter erstatten kann. Enthält der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung, kann der Vermieter dem Mieter nur zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Aus dem Mietvertrag muss klar hervorgehen, welche Kosten der Mieter zu zahlen hat. In der Regel steht im Mietvertrag auch, mit welchem ​​Verteilungsschlüssel der Vermieter die Kosten abrechnen wird. Der Verteilungsschlüssel bestimmt den Anteil der Gesamtkosten, den der Mieter zu tragen hat. 

Die Zuordnung von Gesamtkosten von Mietern.

Vermieter haben vier Möglichkeiten, die Gesamtkosten jedem Mieter zuzuordnen: Wohnfläche, Familiengröße, Verbrauch oder Anteil an den gesamten Wohneinheiten. Je nach gewählter Variante des Vermieters gibt es unterschiedliche Bewertungsansätze. Im Falle einer Abrechnung auf Basis der Einheiten eines Hauses wird das Verhältnis einer zur Gesamtzahl aller Einheiten berechnet. Beispielsweise bei fünf Einheiten 1/5 bzw. 0,2. Für den Mieter ergibt sich somit ein Kostenanteil von 20 Prozent.

Die Abrechnung nach Verbrauch.

Die Abrechnung nach Verbrauch ist gerechter. Es können auch verschiedene Verteilerschlüssel miteinander kombiniert werden. Fehlt der Vertrag, wird nach Wohnfläche abgerechnet. Ausgenommen von der Abrechnung sind Heizkosten. Heizkosten dürfen im Vergleich zu anderen Betriebskosten nicht pauschal abgerechnet werden. Mindestens 50 % und maximal 70 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Aus diesem Grund müssen alle Strahler mit entsprechenden Stromverbrauchszählern ausgestattet sein. Wer sparsam ist, kann seine Stromrechnung selbst beeinflussen.