Die WEG berechnet die Jahresabrechnung einmal im Jahr. Anhand des Jahresberichts können Sie als Wohnungseigentümer wissen, ob Sie für das gesamte Geschäftsjahr eine Rückerstattung erhalten oder ob Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Je realistischer der Kostenplan, desto geringer sind diese Abweichungen. Der Jahresbericht ist ein äußerst wichtiges Dokument in der Führung der Eigentümergemeinschaft. Betroffen vom Jahresabschluss ist jeder einzelne Miteigentümer und der für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortliche Geschäftsführer, der in seinem Namen an der Eigentümerversammlung teilnimmt. Die jährliche Abrechnung umfasst die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnung. Für Sie ist natürlich die persönliche Erstabrechnung am relevantesten. Diese bestimmt, ob Sie für das Abrechnungsjahr zusätzlich zahlen oder eine Gutschrift erhalten. Sie sollten sich jedoch auch die Gesamtrechnung ansehen, da sie die gesamte Community betrifft.
Sie sollten den Jahresbericht nach Erhalt immer sehr sorgfältig prüfen. Die Beschlüsse nach dem neuen WEG seit Dezember 2020 sollten dabei beachten werden. Vor der WEG-Reform im Jahr 2020 waren die Regeln für die Aufgabenteilung im Zusammenhang mit der Jahresrechnung der WEG geringfügig anders. Die Jahresabrechnung wird von den designierten WEG-Führungskräften erstellt. Der Geschäftsführungsbeirat oder technisch versierte Miteigentümer haben diesen geprüft und die Eigentümerversammlung darüber beschlossen. Vor der WEG-Reform waren WEG-Verantwortliche verpflichtet, einen eigenen Jahresbericht zu erstellen, aber es gab kein und kein genaues Format. So kommt es vor, dass die Jahresabschlüsse verschiedener Hausverwaltungen leicht unterschiedlich sind, aber bestimmte Informationen enthalten müssen.