Glossar

Eine Jahresabrechnung betrifft alle Mieter in München.

Die WEG berechnet die Jahresabrechnung einmal im Jahr. Anhand des Jahresberichts können Sie als Wohnungseigentümer wissen, ob Sie für das gesamte Geschäftsjahr eine Rückerstattung erhalten oder ob Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Je realistischer der Kostenplan, desto geringer sind diese Abweichungen. Der Jahresbericht ist ein äußerst wichtiges Dokument in der Führung der Eigentümergemeinschaft. Betroffen vom Jahresabschluss ist jeder einzelne Miteigentümer und der für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortliche Geschäftsführer, der in seinem Namen an der Eigentümerversammlung teilnimmt. Die jährliche Abrechnung umfasst die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnung. Für Sie ist natürlich die persönliche Erstabrechnung am relevantesten. Diese bestimmt, ob Sie für das Abrechnungsjahr zusätzlich zahlen oder eine Gutschrift erhalten. Sie sollten sich jedoch auch die Gesamtrechnung ansehen, da sie die gesamte Community betrifft.

Sie sollten den Jahresbericht nach Erhalt immer sehr sorgfältig prüfen. Die Beschlüsse nach dem neuen WEG seit Dezember 2020 sollten dabei beachten werden. Vor der WEG-Reform im Jahr 2020 waren die Regeln für die Aufgabenteilung im Zusammenhang mit der Jahresrechnung der WEG geringfügig anders. Die Jahresabrechnung wird von den designierten WEG-Führungskräften erstellt. Der Geschäftsführungsbeirat oder technisch versierte Miteigentümer haben diesen geprüft und die Eigentümerversammlung darüber beschlossen. Vor der WEG-Reform waren WEG-Verantwortliche verpflichtet, einen eigenen Jahresbericht zu erstellen, aber es gab kein und kein genaues Format. So kommt es vor, dass die Jahresabschlüsse verschiedener Hausverwaltungen leicht unterschiedlich sind, aber bestimmte Informationen enthalten müssen. 

Eine Jahresabrechnung beinhaltet vor allem Folgendes:

Alle Ausgaben und Einnahmen der WEG für das laufende Geschäftsjahr (Gesamtdarstellung).

Bilden Sie eine Instandhaltungsrücklage für das laufende Geschäftsjahr. Persönliche Rechnungen einzelner Wohnungseigentümer, einschließlich Verteilungsschlüssel. 

Ihre Gebühr für die Teilnahme am WEG richtet sich in der Regel nach Ihrem Miteigentumsanteil, sofern nicht in der Vergangenheit ein anderer Verteilungsschlüssel beschlossen wurde. Die entsprechenden Zahlen finden Sie in Ihrem persönlichen Bericht. Anhand einer persönlichen Erklärung können Sie herausfinden, ob Sie eine Erstattung erhalten oder zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Aufgrund Ihres Miteigentumsanteils wird Ihr WEG-Ausgabenanteil Ihre Zahlung für das Haus verrechnen. Bei geringen Zuzahlungen (negative Abrechnungsspitze) oder Erstattungen (positive Abrechnungsspitze) erstellen WEG-Administratoren in der Regel einen sehr realistischen und guten Businessplan. 

Wenn die Wohnungseigentümer der WEG insgesamt einen hohen Betrag in Bezug auf den zu zahlenden Betrag haben, ist es wahrscheinlich, dass Anpassungen im Wirtschaftsplan des nächsten Jahres erforderlich werden.

Dies hängt jedoch nicht unbedingt mit der falschen Vorhersage des Businessplans durch den Administrator zusammen. Viele Vorfälle liegen einfach außerhalb der Kontrolle der Hausverwaltung. Im Abrechnungsgeschäfts- bzw. Kalenderjahr kann ein größerer Schaden aufgetreten sein, wodurch die Wartungsrückstellung deutlich geschrumpft ist. WEG-Gerichtsverfahren können negativ ausfallen oder die Miteigentümer können zahlungsunfähig sein. Wenn das Geld des Hauses jedoch Jahr für Jahr ohne ersichtlichen Grund deutlich gestiegen ist, obwohl in Wirklichkeit alles „unverändert“ geblieben ist, sollten Sie dem Grund nachgehen. Sehr hohe Wohngeldleistungen machen das Mieten nicht nur unattraktiv. Daher gibt der Jahresbericht an, ob die Führung der WEG normal ist. Die Kontrollfunktion der WEG besteht bisher hauptsächlich darin, den Jahresabschluss der Liegenschaftsverwaltung durch Beschluss anzunehmen oder abzulehnen.