Katasterunterlagen sind Beschreibungen und Dokumente zu Grundstücken, einschließlich Lage, Art, Größe und Umfang der Bebauung. In der Regel werden Katasterunterlagen für die Bauprojektplanung, den Bauantrag oder die Baufinanzierung benötigt. Die Gebühr können Sie beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Die Bewerber erhalten dann die Katasterunterlagen in gedruckter oder digitaler Form.
Der Katasterplan ist nur – in diesem Fall – Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Neben der Katasterkarte umfasst das Immobilienkataster (dh Land) auch das Katasterbuch, das das Land, die Entwicklung und seine Nutzung sowie Katasternummern und manchmal andere beschreibende Informationen beschreibt. Der Katasterplan und die im Kataster und Zahlen festgelegten Grundstücke bzw. Grundstücke und deren Grenzen bilden die Grundlage für verschiedene Aufgaben. Einer der wichtigsten und primitivsten Gründe für die Erstellung eines Liegenschaftskatasters ist die Berechnung der Grundsteuern, die auf den dort erfassten Messungen beruhen. Die Katasterkarte bildet auch den Ausgangspunkt für die Immobilienplanung und -entwicklung und dient unter anderem der Wertermittlung von Immobilien.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt die Einsichtnahme oder Aussonderung bestimmter Formulare im Katasterplan beantragen. Die Ergänzung zum Liegenschaftskataster ist das Grundbuch. Neben Liegenschaftskatastern gibt es in der Regel weitere Kataster, die vom Kataster- oder Vermessungsamt geführt werden. Diese können, müssen aber nicht die folgenden Kataster umfassen:
- Baumkataster (vorwiegend in großen Städten üblich, die restriktive Regelungen zum Fällen von Bäumen anwenden)
- Friedhofskataster
- Grünflächenkataster (für den Straßenbau und ähnliche Aufgaben wichtig, da Grünflächen zumeist unter einem speziellen Erhaltungsschutz stehen)
- Straßenkataster (Standorte und Größen von Straßen in bestimmten Bereichen)
- Schadstoffkataster (ein Plan mit eingetragenen Schadstoffbelastungen. z.B. durch Verkehr, wird nicht überall geführt)