Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist müssen Sie beim Kündigen Ihres Mietvertrages einhalten. Folgerichtig geht es im Mietrecht immer um Fristen. Die strikt einzuhaltenden Fristen darf man nicht überschreiten. Einige Zeiträume können Mieter schützen, während andere unerträglich lang erscheinen. Lesen Sie diesen Leitfaden, um die Frist zu verstehen, die Mieter kennen müssen, wenn sie einen Mietvertrag kündigen. Damit Sie rechtzeitig ausziehen können, ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. In wenigen Sonderfällen haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht und können den Mietvertrag mit unterschiedlichen Kündigungsfristen kündigen.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter hängt davon ab, wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben und kann drei bis neun Monate betragen. Im Mietvertrag kann eine längere Frist oder eine Befreiung von der Kündigung vereinbart werden. Auch innerhalb der richtigen Kündigungsfrist sollten Sie die Kündigung des Vermieters nicht kommentarlos akzeptieren. Wir empfehlen, den Aufhebungsvertrag von einem der Anwälte unseres erfahrenen Partners prüfen zu lassen. Wenn der Antrag des Vermieters nicht wirksam wird, müssen Sie nicht ausziehen. In Einzelfällen kann der Vermieter auch eine Sonderkündigung vornehmen. Wohnen Sie und der Vermieter in ein oder zwei Reihenhäusern, kann Ihr Vermieter den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings verlängert sich in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten um drei Monate. Im Falle einer Veräußerung durch Zwangsversteigerung ist dem Erben möglich, innerhalb von drei Monaten zu kündigen. Gleiches gilt bei Versterben des einzigen und letzten Mieters.