Glossar

Die Kaution ist ein Geldbetrag, den Sie bei der Anmietung einer Wohnung als Sicherheit hinterlegen müssen.

Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, den Sie bei der Anmietung einer Wohnung usw. als Sicherheit hinterlegen müssen. Dementsprechend finden Sie im Mietvertrag für eine Wohnung in der Regel einen Absatz zum Thema „Kaution“ oder „Mietkaution“. Dieser definiert die Höhe der zu zahlenden Mietkaution. Des Weiteren legt dieser Absatz oftmals auch die  Zahlungsweise fest.  Überdies wird die Kaution in der Regel zeitgleich mit der Zahlung der ersten Miete zu Beginn des ersten Mietmonats bezahlt. 

Sollte der Mieter  zwei Mietkautionen für die Nettomiete schulden, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Es braucht nicht einmal eine Warnung. Zahlt der Mieter die Kaution nach der Kündigung fristlos vollständig, ist die Kündigung quasi „geheilt“ und damit unwirksam. Zahlt der Mieter nach fristloser Kündigung des Vertrages jedoch nicht, kann der Vermieter nur eine Räumungsklage einreichen, am besten über einen Rechtsanwalt oder gar einen Fachanwalt für Mietrecht. Für den Fall, dass es einem Mieter nicht möglich ist, die Kaution in einem aufzubringen, kann er sich auf § 551 Abs. 2 BGB berufen. Dieser Paragraph ermöglicht ihm, die Kaution in drei Zahlungen zu leisten. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt, die anderen beiden Raten werden in den nächsten Monaten gezahlt. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel am 01.06. Zu Beginn muss der Mieter die erste Anzahlung Anfang Juni und die anderen beiden Anzahlungen im Juli und Anfang August leisten.

Es gibt kein Gesetz, das Mieter verpflichtet, eine Kaution zu zahlen.

Daher kann der Vermieter auf die Kaution verzichten. Dies wird jedoch in der Praxis nicht passieren, denn jeder Vermieter möchte sich vor Mietausfall und Mietausfall schützen. Zahlt der Mieter die Kaution immer noch nicht, erhält er in der Regel zuerst ein Schreiben des Vermieters, dann wird der Vermieter die Zahlung mahnen und gegebenenfalls eine Frist setzen. Zahlt der Mieter die Kaution nicht, riskiert er nun den Mietvertrag. Seit dem 01.01.2013 stellt die Nichtzahlung der Kaution oder die verspätete Zahlung der Mietkaution immer einen wichtigen Grund dar. Dies ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (Sonderkündigung). Die Sonderkündigung aus Sicht des Vermieters findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 569 Abs. 2a.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution.

Wenn Sie die Kaution nicht in 3 Raten zahlen können, können Sie dennoch mit dem Vermieter sprechen und ggf. andere Vereinbarungen treffen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution, sodass diese letztendlich von Vermieter und Mieter beaufsichtigt werden muss. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass die Kaution bis zu 3 Grundmieten betragen kann, siehe § 551 Abs. 1 BGB. Beträgt die Grundmiete also 500 Euro, darf die Kaution 1500 Euro nicht überschreiten. Verlangt der Vermieter dennoch eine Kaution, die mehr als das 3-fache der Nettomiete beträgt, ist der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Mieter muss keine Konsequenzen befürchten. Zahlt der Mieter eine überhöhte Kaution und erkennt dies erst später, hat er das Recht, die Rückerstattung der zu viel gezahlten Kaution zu verlangen. Kommt es zwischen beiden zu einer Mieterhöhung, darf sich die Kaution nicht entsprechend erhöhen bzw. keine Nachzahlung verlangt werden, auch wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.