Ein Sachverständiger ist eine Person, die über klare Fachkenntnisse und überdurchschnittliche Kenntnisse und notwendige Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld verfügt. Wenn das Gericht nicht über ausreichende Expertise zu aktuellen Fragen verfügt und mit einem weiteren Prozess wichtige Fragen klären will, sollten immer Sachverständige am Verhandlungsprozess teilnehmen. Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger verwendet man oft synonym. Die Bezeichnung des Sachverständigen kommt aus dem gerichtlichem bzw. behördlichem Jargon. Insofern sich diese hauptsächlich auf die Rechtssprache beziehen, während der Begriff „Gutachter“ hauptsächlich von Einzelpersonen verwendet wird. Daher haben Gutachter und Sachverständiger die gleichen Aufgaben, tragen aber meist unterschiedliche Namen.
Sachverständiger/Gutachter unterstützen lediglich den Entscheidungsprozess. Daher ist der resultierende Bericht nicht bindend und hat mit der Entscheidung nichts zu tun. Die Hauptaufgabe von Sachverständigen/Gutachtern besteht darin, fachlich qualifizierte Gutachten in Bereichen zu erstellen, in denen sie über die erforderliche nachgewiesene Expertise verfügen. Gerichte und Behörden können nicht nur Sachverständige/Gutachter benennen, sondern auch Unternehmen oder Einzelpersonen können sich zur Klärung von Streitigkeiten an sie wenden. Die Bestellung von Sachverständigen/Gutachtern ist nicht gesetzlich geschützt. Grundsätzlich kann jeder diesen Namen frei verwenden. Es gibt Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Sachverständigen/Gutachtern:
- Unabhängiger Sachverständiger: Er hat sich selbst als Sachverständiger bezeichnet
- EU-Zertifizierungs-Sachverständige
- Namhafte inländische Sachverständige
- Vom Verband anerkannte Sachverständige
Welcher Sachverständige/Gutachter für den jeweiligen Fall geeignet ist, hängt von der jeweiligen Erfahrung und Vorbildung ab. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit körperlicher Aktivität können Sie beispielsweise einen Meister einstellen, der über ausreichende Berufserfahrung verfügt und damit umgehen kann. Für Sachverständigengutachten in Strafverfahren hingegen sollten Sie über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, um den Sachverhalt mit den erforderlichen Fachkenntnissen beurteilen zu können.