Glossar

Ein Sachverständiger wird häufig vor Gericht zum Verhandlungsprozess hinzugezogen

Ein Sachverständiger ist eine Person, die über klare Fachkenntnisse und überdurchschnittliche Kenntnisse und notwendige Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld verfügt. Wenn das Gericht nicht über ausreichende Expertise zu aktuellen Fragen verfügt und mit einem weiteren Prozess wichtige Fragen klären will, sollten immer Sachverständige am Verhandlungsprozess teilnehmen. Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger verwendet man oft synonym. Die Bezeichnung des Sachverständigen kommt aus dem gerichtlichem bzw. behördlichem Jargon. Insofern sich diese hauptsächlich auf die Rechtssprache beziehen, während der Begriff „Gutachter“ hauptsächlich von Einzelpersonen verwendet wird. Daher haben Gutachter und Sachverständiger die gleichen Aufgaben, tragen aber meist unterschiedliche Namen.

Sachverständiger/Gutachter unterstützen lediglich den Entscheidungsprozess. Daher ist der resultierende Bericht nicht bindend und hat mit der Entscheidung nichts zu tun. Die Hauptaufgabe von Sachverständigen/Gutachtern besteht darin, fachlich qualifizierte Gutachten in Bereichen zu erstellen, in denen sie über die erforderliche nachgewiesene Expertise verfügen. Gerichte und Behörden können nicht nur Sachverständige/Gutachter benennen, sondern auch Unternehmen oder Einzelpersonen können sich zur Klärung von Streitigkeiten an sie wenden. Die Bestellung von Sachverständigen/Gutachtern ist nicht gesetzlich geschützt. Grundsätzlich kann jeder diesen Namen frei verwenden. Es gibt Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Sachverständigen/Gutachtern:

Welcher Sachverständige/Gutachter für den jeweiligen Fall geeignet ist, hängt von der jeweiligen Erfahrung und Vorbildung ab. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit körperlicher Aktivität können Sie beispielsweise einen Meister einstellen, der über ausreichende Berufserfahrung verfügt und damit umgehen kann. Für Sachverständigengutachten in Strafverfahren hingegen sollten Sie über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, um den Sachverhalt mit den erforderlichen Fachkenntnissen beurteilen zu können.

Ein Beispiel für die Tätigkeit von Sachverständigen:

Das Landgericht München hat die Zuständigkeit der Sachverständigen für die Erstellung von Fehlerberichten festgestellt. Dabei soll der Mieter das Blechdach beschädigt haben. Der Richter beauftragte einen Sachverständigen, im Gutachten darauf hinzuweisen, dass die Schadstelle durch Umweltschäden verursacht wurde. Später forderte der Vermieter den Gutachter auf, die Reparaturkosten für das Dach zu erstatten. Diese wurden ihm jedoch nicht zugesprochen, da er keine hochrangigen Gutachten anderer Sachverständiger eingeholt hatte, um die Unrichtigkeit des ersten Gutachtens nachzuweisen. Damit der Sachverständige wegen des falschen Gutachtens auf Schadenersatz verklagt werden kann, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um den Fehler des Gutachtens zu beweisen. Es reicht nicht, nur den Rezensenten zu fragen. Damit werden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft.

Sachverständige in Deutschland

Alle von den in Deutschland ansässigen 80 IHKS öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der nationalen amtlichen Sachverständigenliste aufgeführt. Dabei sind neben den Sachverständigen der IHK auch Architekten und Ingenieure der Landwirtschaftskammer enthalten. Einige Sachverständige der bayerischen Regierung sind seit 2008 in das Sachverständigenverzeichnis des Bundes aufgenommen. Für die Arbeit dieser Sachverständigen ist seither die Bayerische IHK zuständig.