Glossar

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird beim Immobilienkauf benötigt

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eines der wichtigsten Dokumente beim Immobilienverkauf. Hier erfahren Sie, was die Datei enthält, von wem sie ausgestellt wurde und wann die Verzollungsbescheinigung nicht benötigt wird. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (offizielle Bezeichnung: „steuerbezogene Bescheinigung“) gibt Auskunft über das steuerliche Verhalten der Person. Das heißt, es gibt Auskunft darüber, ob Steuerpflichtige regelmäßig Steuererklärungen abgeben oder ob sie Steuern schulden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen beziehen sich auf steuerliche Tatsachen und sind in der Regel wertlos.

Um den Verkauf von Immobilien erfolgreich abzuschließen, ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung unabdingbar. Denn dies ist Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt den Käufer der Immobilie als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lässt. Grund: Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Käufer beweisen, dass er steuerlich zuverlässig ist. Konkret bescheinigt er, dass er für die Immobilie Grunderwerbsteuer bezahlt hat.

Die Grunderwerbsteuer gehört ebenso wie das Notarhonorar zu den beim Immobilienerwerb anfallenden Anschaffungskosten und wird auf einmal erhoben. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Sachsen, Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-zwischen Holstein und Thüringen). Grundsätzlich sind sowohl Käufer als auch Verkäufer verpflichtet, Grunderwerbsteuer zu zahlen. In der Regel vereinbaren jedoch beide Parteien im Kaufvertrag, dass der Käufer die Steuer zahlt.

Indirekt spielt auch die Zollabfertigungsbescheinigung des Finanzamtes eine Rolle bei dem Immobilienfinanzierungskredit, den der Käufer von der Bank erhält. Denn die Bank überweist den Kaufpreis erst dann, wenn ihre Grundstückskosten im Grundbuch gesichert sind. Allerdings kann nur der Käufer selbst als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Dafür benötigt das Grundbuchamt wiederum eine Verzollungsbescheinigung. Für die Ausstellung einer „Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung“ erhebt das zuständige Finanzamt eine geringe Gebühr. Auskunftsrecht hat jeder, der seinen Steuerpflichten nachkommt und keine Steuern schuldet.

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten benötigen Sie einen Antrag

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, muss der Steuerpflichtige oder seine Bevollmächtigte einen entsprechenden Antrag stellen. Die Bescheinigung wird gemäß § 22 GrEStG in Schriftform, jedoch nicht in elektronischer Form ausgestellt. Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung holt ein Notar in der Regel eine Steuerbescheinigung vom Finanzamt ein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Diese sind jedoch in der Regel in der Notargebühr enthalten. Die Kosten der notariellen Beurkundung beim Haus- oder Wohnungskauf trägt in der Regel der Immobilienkäufer.

 Käufer sollten die Grundsteuer direkt zahlen, nachdem sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben

Um die „Bescheinigung nach dem Steuersachen“ schnellstmöglich zu erhalten, hat der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt oder direkt beim Grundbuchamt einzureichen. Daher sollten Käufer die Grundsteuer direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrags zahlen. Nach Erhalt des entsprechenden Bescheids des Finanzamtes haben Sie offiziell 4 Wochen Zeit, um diesen Vorgang durchzuführen. Aufgrund der Verzögerung im Kaufprozess wird der Notar einen Übertragungsbescheid im Grundbuch beantragen. Damit ist sichergestellt, dass die Inanspruchnahme des Käufers vor dem Eigentümerwechsel unabhängig davon möglich ist, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.