Wert ist nicht gleich Wert. Dementsprechend ist der Wertbegriff im Immobilienbereich vielschichtig. Der Beleihungswert ist nach § 3 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) der Wert, der der Hypothek zugrunde liegt. Bei der Ermittlung des Wertes einer Hypothek muss man die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie die langfristigen, nachhaltigen Eigenschaften der Immobilie, regionale Marktgegebenheiten sowie aktuelle und mögliche andere Nutzungen als Grundlage für eine sorgfältige Bewertung berücksichtigen. Der Bodenrichtwert stellt den durchschnittlichen Standortwert der meisten unbebauten Grundstücke im Bodenrichtwertgebiet dar.
Die Nutzung und das Wertverhältnis von Grundstücke sind grundsätzlich gleich. Sie richtet sich nach dem Quadratmeter der Immobilie und wird unter Bezugnahme auf die Eigenschaften der Immobilie beschrieben. Der (exponierte) Bodenwert ist der tatsächliche Zielwert unbebauter Grundstücke. Betrachtet man ein Grundstück hinsichtlich des Wertes als Ganzes, so lässt sich der Bodenwert meist nicht mehr unmittelbar heraus rechnen. Er ist viel mehr bereits eingepreist. Den eigentlichen Bodenwert kann man anhand eines geeigneten Vergleichspreises oder Bodenrichtwertes (§ 16 ImmoWertV-vorher § 13 WertV) ermitteln.
Bauland dient in der Regel der Erzielung von Erträgen und nicht der Eigennutzung. Im normalen Geschäftsverkehr wird der Verkehrswert nach üblicher Praxis ermittelt, wobei überwiegend das Ertragswertverfahren Anwendung findet. Der Wert des Erlöses ist nach § 17-20 ImmoWertV (früher § 15-20 WertV) die Summe aus dem Wert des Grundstücks und dem Erlös der Gebäude und sonstigen Einrichtungen. Im angelsächsischen Raum wird diese statische Methode der Kapitalisierungsgewinne als Anlagemethode bezeichnet. Die Bedingungen, die den Preis beeinflussen, muss man genau berücksichtigen. Außergewöhnliche und persönliche Umstände sollte man dabei jedoch nicht berücksichtigen. Der gemeine Wert entspricht daher nach § 194 BauGB grundsätzlich dem Verkehrswert (Marktwert). Man sieht, das es nicht einen definierten Wertbegriff gibt, sondern er sich situationsbedingt äußert.