Der Begriff Immobilienbewertung wird normalerweise bei der Bewertung von Immobilien verwendet. Dementsprechend verwendet man ihn hauptsächlich in der Immobilienwirtschaft und teilweise in der Rechtssprache. Zweck der Immobilienbewertung ist in der Regel die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises. Da diese theoretische Vorhersage nur auf statistischen Werten oder Vergleichen mit anderen verkauften oder verkauften Immobilien und Immobilien basieren kann, liefert die Immobilienbewertung nur einen Richtwert. Die genaue Abbildung zwischen Markt und zu erzielendem Preis ist in der Regel nicht möglich. Es gibt zu viele dynamische, nicht festlegbare Variablen.
Inhalt der Immobilienbewertung ist in den meisten Fällen der aus einem der oben genannten Gründe ermittelte Verkehrswert der Immobilie. Der Verkehrswert stellt den durchschnittlich am aktuellen Markt erzielbaren Kaufpreis dar. Der Sachwert und die Ausstattung der Immobilie spielen insbesondere bei Einfamilienhäusern und Villen mitunter nur eine untergeordnete Rolle. Wenn es bei der Immobilienbewertung nicht der wichtigste Faktor ist, ist es die sogenannte Lage, die sich auf die konkrete Lage der Immobilie im Wohngebiet bezieht. Schon kleine räumliche Veränderungen (wie Seeblick und Passagen am Straßenrand, um ein extremeres Beispiel zu nennen) können manchmal zu großen Unterschieden in der Einschätzung führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Marktwert zweier parallel erstellter Berichte manchmal sehr unterschiedlich sein kann. Je nach Zweck der Wertermittlung kann bei der Ermittlung des Verkehrswertes ein besonders hoher oder niedriger Wert wünschenswert sein. Überdies spielt die Immobilienbewertung oft bei Erbschafts- oder Scheidungsstreitigkeiten eine wichtige Rolle. Aber auch bei der Einbringung einer Immobilie in ein Unternehmen wird sie durchgeführt. Im Fall der steuerlichen Verwendung ist eine möglichst niedrige Bewertung von Vorteil.