Glossar

Verzugszinsen werden im Kaufvertrag vereinbart

Der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis ist nach Ablauf der Frist zu zahlen. Um sicherzustellen, dass der Käufer die Immobilie fristgerecht bezahlt, vereinbart man in der Regel Verzugszinsen. Der Zahlungstermin für den Kaufpreis wird durch einen eindeutigen Kalenderbezug bestimmt (z.B. der Kaufpreis verfällt…). Im Kaufvertrag ist in der Regel klar geregelt, dass der Käufer der Immobilie mit Ablauf des Kaufpreises automatisch in Verzug gerät. Das Ablaufdatum hängt jedoch in der Regel davon ab, ob der zuständige Notar über alle erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung des Kaufvertrags verfügt.

Ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist jedoch klar festgelegt, dass der Käufer Verzugszinsen zu zahlen hat.

Diese kann man im Kaufvertrag eindeutig vereinbaren. Üblicherweise gilt ansonsten der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Zinssatz. Dieser liegt nach § 288 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basissteuersatz. Ist der Verzugsbeginn im entsprechenden Kaufvertrag nicht klar definiert, kann man die Verzugszinsen mangels Gewissheit nicht in die Ausführungsklausel aufnehmen. Will der Käufer der Immobilie dem Verlangen der Vertragsverletzung widersprechen, kann er dies nur erreichen, indem er die Forderung des Verkäufers in Form einer Zwangsvollstreckung zurückweist und deren Zwangsvollstreckung verhindert.

Wenn Sie Ihre Immobilie in München verkaufen möchten, sollten Sie wissen, worauf es ankommt.

Sotheby’s unterstützt Sie gerne dabei und hilft Ihnen Ihre Immobilie schnell und sorgenfrei zu verkaufen. Der Verkauf einer Immobilie kann ein echtes Abenteuer sein. Sie beginnen mit den besten Absichten, stellen aber schnell fest, dass Sie es mit verschiedenen unbekannten Faktoren zu tun haben. Zum Beispiel, wenn ein neugieriger Kaufinteressent vor der Tür steht oder  wenn man Sie nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages mit Mängelvorwürfen und Finanzierungsproblemen konfrontiert. Es gibt verschiedene Arten von Häusern, die beim Verkauf natürlich unterschiedlichen Standards entsprechen müssen. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Vermarktung hauptsächlich an Investoren, während man bei Einfamilienhäuser fast ausschließlich an Privatpersonen verkauft.

Die Zustimmung aller Miteigentümer ist Voraussetzung für den Verkauf

Andere Unterschiede bei den Hausverkäufen können auch durch die Situation des Eigentümers verursacht werden. In diesem Fall sollte die Immobilie besonders schnell verkauft werden. Zum Beispiel durch veränderte Lebensumstände, wie zum Beispiel einen Umzug oder durch zu hohe finanzielle Belastungen. Der beste Verkaufspreis erfordert eine gezielte Vorbereitung. Eine gute Vorbereitung ist die Basis für ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot ist Voraussetzung, um ausreichend Interessenten für Ihre Immobilie zu begeistern, die auch bereit sind, den erwarteten Preis zu zahlen. Gerne sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner zum Thema „Immobilienverkauf in München“. Der ideale Verkaufspreis erfordert eine gezielte Vorbereitung. Wenn Sie Miteigentümer einer Immobilie sind, benötigen Sie zum Verkauf die Zustimmung aller Miteigentümer. Wenn Sie sich zumindest während der Trennungszeit von Ihrem Ehepartner trennen, Ihr Miteigentum etwa 90 % Ihres Vermögens beträgt und Ihr Ehepartner den Verkauf verweigert, können Sie nicht verkaufen.

Nach einer Scheidung ist der Verkauf auch ohne Einwilligung des Ehepartners möglich

Unser Tipp: Erst nach der Scheidung können Sie den Verkauf der Immobilie gegen den Willen Ihres Ehepartners erzwingen, müssen sich aber auf die äußerst umständliche und meist verlustbringende Split-Auktion verlassen. Daher ist es notwendig, die Eigentumsverhältnisse und die Verkaufsbereitschaft aller Eigentümer zu klären. Überprüfen Sie ggf. das Grundbuch. Dort erfahren Sie genau, wem die Immobilie gehört und welche anderen Rechte vorab eingetragen wurden. Bei der späteren Auswertung spielen die Angaben zu den Grundstückskosten eine besondere Rolle, da dies zu einer vorzeitigen Zahlung von Bußgeldern führen kann.