Glossar

Eine Immobilienbewertung kann einen realistischen Kaufpreis einer Immobilie in München ermitteln.

Der Begriff Immobilienbewertung wird normalerweise bei der Bewertung von Immobilien verwendet. Dementsprechend verwendet man ihn hauptsächlich in der Immobilienwirtschaft und teilweise in der Rechtssprache. Zweck der Immobilienbewertung ist in der Regel die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises. Da diese theoretische Vorhersage nur auf statistischen Werten oder Vergleichen mit anderen verkauften oder verkauften Immobilien und Immobilien basieren kann, liefert die Immobilienbewertung nur einen Richtwert. Die genaue Abbildung zwischen Markt und zu erzielendem Preis ist in der Regel nicht möglich. Es gibt zu viele dynamische, nicht festlegbare Variablen.

Inhalt der Immobilienbewertung ist in den meisten Fällen der aus einem der oben genannten Gründe ermittelte Verkehrswert der Immobilie. Der Verkehrswert stellt den durchschnittlich am aktuellen Markt erzielbaren Kaufpreis dar. Der Sachwert und die Ausstattung der Immobilie spielen insbesondere bei Einfamilienhäusern und Villen mitunter nur eine untergeordnete Rolle. Wenn es bei der Immobilienbewertung nicht der wichtigste Faktor ist, ist es die sogenannte Lage, die sich auf die konkrete Lage der Immobilie im Wohngebiet bezieht. Schon kleine räumliche Veränderungen (wie Seeblick und Passagen am Straßenrand, um ein extremeres Beispiel zu nennen) können manchmal zu großen Unterschieden in der Einschätzung führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Marktwert zweier parallel erstellter Berichte manchmal sehr unterschiedlich sein kann. Je nach Zweck der Wertermittlung kann bei der Ermittlung des Verkehrswertes ein besonders hoher oder niedriger Wert wünschenswert sein. Überdies spielt die Immobilienbewertung oft bei Erbschafts- oder Scheidungsstreitigkeiten eine wichtige Rolle. Aber auch bei der Einbringung einer Immobilie in ein  Unternehmen wird sie durchgeführt. Im Fall der steuerlichen Verwendung ist eine möglichst niedrige Bewertung von Vorteil.

Es gibt verschiedene Varianten der Immobilienbewertung

Es gibt verschiedene Varianten der Immobilienbewertung, die alle ihre Vor- und Nachteile haben und unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden können. Die Gründe für eine Vermögensbewertung können vielfältig sein. Die häufigsten sind:

  • Auswertung geplanter Umsätze
  • Bewertung der Anteilsabrechnung bei Einkünften im Erb- oder Scheidungsverfahren
  • Bewertung von Immobiliendarlehen (Grundstückszinsen, Hypothekendarlehen etc.)
  • Bestimmen Sie die Bewertung des Versicherungswerts
  • Buchhalterische Bewertung (Investment Property)
  • Bewertung für steuerliche Zwecke
  • Bewertung auf Basis einer Zwangsversteigerung

Die Immobilienbewertung sollte von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Da

die Bezeichnung „Sachverständiger“ oder „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt ist, sollten diese Personen nach Möglichkeit nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, von der örtlichen Industrie- und Handelskammer bestellt und vereidigt sein oder zumindest gehören dem Verein als freie Sachverständige an. 

Zweck der Immobilienbewertung ist die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes.

 Zweck der Immobilienbewertung ist fast ausschließlich die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes, also des Preises, den eine problematische Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem freien Markt erreichen kann. Je nach Art und Lage der Immobilie spielt der Immobilienwert von Gebäuden und Anlagen bei der Ermittlung des Verkehrswertes oft nur eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme kann eine hohe Energieeffizienz insbesondere in Wohnungen sein, die sich in der Regel positiv auf den Verkehrswert auswirkt.