Glossar

Das „Dingliche Recht“ ist ein absolutes Recht.

Das „Dingliche Recht“ ist ein absolutes Recht, das heißt, diese Rechte wirken sich auf alle aus und müssen daher von allen respektiert werden. Im Gegensatz zu relativen Rechten ist Dingliches Recht nicht für alle gut, nicht nur für die Beteiligten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 854-1296 BGB) sieht Dingliche Rechte vor. Das  Schuldrecht im BGB regelt Rechtsgeschäfte (Kaufverträge). Demgegenüber bestimmt das Sachrecht die Verteilung von Dingen, die mit Eigentum und Besitz verbunden sind. Dahingegen regelt das Eigentumsrechtsgesetz im BGB das Rechtsverhältnis zwischen Mensch und Eigentum und gewährt „Dingliche Rechte“. 

Durch den Erwerb von Eigentum erwirbt der Käufer die Eigentumsrechte. Beauftragt er die Finanzierung des Kaufpreises durch ein Grundstücksdepot, in der Regel ein Buchgrundstück, räumt er der finanzierenden Bank Eigentumsrechte an seinem Grundstück ein. Um ein klares Rechtsverhältnis herzustellen, definiert das Gesetz abschließend den Katalog der Eigentumsrechte (Artenbeschränkungen des Eigentumsrechts).

Den Inhalt von Schutzrechten kann man nur eingeschränkt ändern. Demzufolge es sich beim Sachenrecht um eine zwingende Rechtsform handelt, kann man das Eigentum nur durch tatsächliche Wirkung im Einklang mit dem Gesetz beschränken. In Bezug auf Immobilien gibt es Dienstbarkeiten, befristete persönliche Dienstbarkeiten (Wohnungsrecht), Nutzungsrechte, Vorkaufsrecht, Grundstückslasten, Grundstückskosten (Grundstücke, Hypotheken) und Eigentumswohnungen. Entsprechen fußen diese auf dem Wohnungseigentumsrecht.

Eine andere Art von Eigentumsrecht ist das Urheberrecht des Werkschöpfers, das Eigentumsrecht bezieht sich also auf das Eigentum und das Grundstück. Die dinglichen Ansprüche können aus dinglichen Rechten resultieren, die gesetzlich nicht verboten sind. Reale Rechte umfassen Eigentum, Hypothek und Pfandrecht usw. Auch Grund- und Rentenschulden sind reale Rechte.

Dingliche Rechte gelten für alle.

Dingliche Rechte sind absolute Rechte und gewähren ihren Besitzern die direkte Kontrolle über bestimmte Dinge. Ein typisches Eigentumsrecht ist das Eigentum an einem Grundstück. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, gibt es zwei verschiedene Prozesse. In einem nach dem Schuldrecht geschlossenen Kaufvertrag vereinbaren die Parteien, dass das Eigentum an der Immobilie übertragen werden soll. Für die Eigentumsübertragung muss die Eigentumsübertragung nach dem Schutzrecht, also der Sache, erfolgen. Dazu wird die Immobilie im Grundbuch durch Eigentumsübertragung auf den Erwerber aufgegeben.

Das Wichtigste im Zusammenhang mit Eigentumsrechten ist die rechtliche Übertragung von Eigentum auf Personen.

Dingliche Rechte werden unterteilt in Persönlichkeitsrechte, geistige Eigentumsrechte, Rechte an gegründeten und betriebenen Wirtschaftsunternehmen und absolute Rechte. Das Wichtigste im Zusammenhang mit Eigentumsrechten ist die rechtliche Übertragung von Eigentum auf Personen (siehe auch § 90 BGB). Subjektives Eigentumsrecht, d. h. das Recht gehört dem Eigentümer eines Grundstücks oder eines Grundstücks und stellt eine Teilmenge des Eigentumsrechts dar.