Die Informationen über den Standort des Grundstücks, die Bebauung sowie Grundstücksnummer werden von der zuständigen Behörde des Immobilienkatasters erhoben. Es gibt viele Gründe, eine Liegenschaftskarte zu beantragen. Besonders wichtig ist diese als Orientierungspunkt bei Bau von Immobilien. Weiter insbesondere für Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen. Erstens finden Sie im Liegenschaftskataster erhobene offizielle Kennzahlen auf der Liegenschaftskarte. Zweitens finden Sie dort den Standort des Grundstücks, die Entwicklung sowie das Grundstück und die Grundstücksnummer. Drittens müssen Sie eine Liegenschaftskarte beim örtlichen Grundbuchamt beantragen. Beispielsweise werden Anträge digital, per E-Mail oder Online-Formular, postalisch oder persönlich beim Liegenschaftskataster beantragt. Die Kosten für die Liegenschaftskarte werden von jeder Stadt nach Region festgelegt. Grundsätzlich liegen die Kosten je nach gewünschtem Format zwischen 12 Euro und 50 Euro.
Diese Karte wird verwendet, um die Lage des Landes/der Region anzuzeigen. Die erste Katastervermessung wurde Anfang des 19. Jahrhunderts in Deutschland durchgeführt. Sie war die Grundlage für die ersten amtlichen Karten. Dem Begriff „Liegenschaftskarte“ wird heute eine historische Bedeutung zugeschrieben. Diese wird auch als Katasterkarte bezeichnet und bildet zusammen mit der Bewertungskarte einen Teil des Liegenschaftskatasters. Wie die vorherige Landkarte ist die Liegenschaftskarte eine maßstabsgetreue Darstellung aller Immobilien (Grundstücke, Grundstücke, Gebäude). Als Nachweis der Existenz und der Grundstücksgrenzen ist die Liegenschaftskarte die offizielle Kartengrundlage des Grundbuches und ein wichtiges Nachschlagewerk für die Bauwirtschaft und den Immobilienhandel. Darum bilden Liegenschaftskarten auch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, also der Grundsteuerbescheide. Beim Erstellen einer Liegenschaftskarte gibt es zwei verschiedene kartografische Anzeigeoptionen: Die Rahmenkarte und die Inselkarte.
Das Liegenschaftskataster weist jedem Grundstück in seinem Nummerierungsbereich eine Grundstücksnummer zu. Deshalb ermöglicht die Flurstücksnummer es dem Kataster, das Flurstück zu identifizieren. Die Flurstücknummer kann bis zu fünfstellig sein. Andererseits kann sie aber auch aus einem Zähler und einem Nenner bestehen (z.B. 00087/000).