Es stehen immer Grundstücke zum Verkauf, die mit mit einem Erbbaurecht gekennzeichnet sind. Normalerweise sind diese Objekte relativ günstig. Dieser Begriff bedeutet nur, dass der Hausbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer der Immobilie ist, sondern nur, dass die Immobilie vermietet wird. Kann man hier noch das eine oder andere Schnäppchen ergattern oder ist diese Investition riskant? Die verpachteten Liegenschaften befinden sich auf fremden Grundstücken. Das Haus gehört dem Käufer, aber das Grundstück gehört dem Vermieter. Dies kann eine Einzelperson sein, aber auch eine Gemeinde, Kirche oder Stiftung. Die vom Mieter gezahlte Miete beträgt jährlich ca. 3-5% des Immobilienwertes, d.h., sie ist über die Jahre variabel.
In der Praxis beträgt die Laufzeit eines Erbbaurechts-Vertrages in der Regel 60 bis 99 Jahre. Diese Verträge kann man jedoch nach Ablauf jederzeit bei Bedarf verlängern. Der Nehmer des Erbbaurechts zahlt an den Geber für die Nutzung seines Grundstückes einen vorher definierten Betrag. Als alleiniger Eigentümer des darauf befindlichen Gebäudes hat nur er das Recht, daraus Mieteinnahmen zu erzielen. Darüber hinaus kann er erbliche Baurechte, die sogenannten Landrechte, weiterverkaufen, verleihen, vererben oder verschenken. Dies ist auch für den Erbbaurechtsgeber als Grundstückseigentümer möglich. Grundsätzlich ist diese Aufteilung für alle Attribute möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gebäude auf dem Grundstück privat oder gewerblich genutzt werden. In der Praxis ist die Wohnbebauung die häufigste Situation.