Glossar

Die Fälligkeit ist im § 271 BGB geregelt.

Für die im BGB geregelte Fälligkeit spielt der Fälligkeitszeitpunkt eine Rolle. Dieser gibt einerseits Aufschluss darüber, wann es dem Gläubiger erlaubt ist, eine Leistung einzufordern. Andererseits richtet sich nach dem Fälligkeitszeitpunkt auch, wann der Schuldner seine Leistung zu. erbringen hat. Der Käufer sollte den Kaufpreis nur dann zahlen, wenn er sicher ist, dass er die versprochene Leistung erhält, d. h. das Eigentum an der Immobilie frei ist. Daher sieht der Kaufvertrag in der Regel vor, dass der Kaufpreis nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gezahlt wird. Der Notar wird alles Notwendige veranlassen, um sicherzustellen, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen eingehalten werden. Sobald diese vorliegen, werden die Vertragsparteien benachrichtigt.

Der Käufer muss den Kaufpreis erst zahlen, wenn der Käufer die Fälligkeitsmitteilung erhält.

Erst nach Eintritt der Fälligkeit ergibt sich für. den Gläubiger das Recht, eine Leistung einzufordern und für den Schuldner die Pflicht zu leisten. Im bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Fälligkeit Paragraph § 271 BGB. Wenn sie eintritt, kann der Gläubiger verlangen, dass der Schuldner die Leistung sofort erbringt. Sofort bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Schuldn​​er die Leistung zu erfüllen hat, so schnell es ihm nach den Umständen möglich ist. Ergibt sich der Zeitpunkt nicht aus dem Gesetz können die Vertragsparteien frei entscheiden, wann die Leistung aus einem Schuldverhältnis fällig ist.

Bevor die Fälligkeit eintritt, steht dem Schuldn​​er ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Kommt der Schuldn​​er seiner Leistungspflicht nicht nach, gerät er in Schuldn​​erverzug. Hieraus erwachsen dem Gläubiger weitere Rechte. Mit dem Fälligkeitsdatum räumt der Gläubiger dem Schuldn​​er eine Frist ein, die ausstehende Rechnung zu bezahlen. Diese Frist beinhaltet in einer Rechnung üblicherweise ein Passus wie „Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist fällig bis zum..“. Das Fälligkeitsdatum ist maßgebend. Verstreicht es, ohne dass der Schuldn​​er tätig wird, kann der Gläubiger die Forderung mit rechtlichen Schritten durchsetz​​en. 

Eine Fälligkeitsklausel bestimmt, dass eine Gesamtschuld fällig wird.

Mit einer Fälligkeitsklausel bestimmt man, dass die Fälligkeit einer Gesamtschuld eintritt , wenn der Schuldn​​er Teilleistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Nimmt ein Kreditnehmer bei einer Bank ein Darlehen auf, kann diese eine Fälligkeitsklausel vereinbaren. Kommt der Kreditnehmer mit Zins oder Tilgungszahlungen in Verzug, verlangt die Bank die Rückzahlung des gesamten Darlehens einschließlich der Zinsen.

In der Praxis unterteilt man die Fälligkeit in zwei Arten.

Die gesetzliche Fälligkeit regelt beispielsweise, wann die Miete oder die Rückzahlung eines Darlehens fällig ist. Hat ein Rechnungssteller auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt, gilt die gesetzliche Fälligkeit. Diese tritt sofort ein. Das Gesetz räumt dem Kunden eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen ein. Ist die Rechnung mit einem Hinweis auf die Fälligkeit versehen, hat dies Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Die vertragliche Fälligkeit beinhaltet z. B. bei einem Kaufvertrag festgesetzt. Der Rechnungsersteller braucht sich an keine Vorgaben zuhalten. Er kann das Fälligkeitsdatum frei festlegen.