Glossar

Das Geldwäschegesetz ist im Wirtschaftsrecht festgelegt.

Die Verordnung zum Geldwäschegesetz wurde am 31. August 2020 erlassen und zielt darauf ab, Geldwäscherei bei Immobilientransaktionen durch Meldepflichten von Juristen aufzuklären. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Geldwäschegesetz und mehrere Gesetzesänderungen sollen dem Bund helfen, den steigenden Risiken der Geldwäscherei in der Immobilienwirtschaft zu begegnen und die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Geldwäscherei zu stärken. Die im Herbst 2019 veröffentlichte Nationale Risikoanalyse zeigt, dass die Immobilienwirtschaft ein Bereich mit besonderen Geldwäscherisiken ist.

Das Thema Geldwäsche hat im Wirtschaftsrecht mehrere Facetten.

Das Strafgesetzbuch sieht nach §261 StGB vor, die Einbringung illegalen Vermögens in den regulären Wirtschaftsfkreislauf zu ahnden. Dabei sollen durch Rechtsbruch erlangte Immobilien oder anderweitige Vermögen vor Missbrauch im Zuge der Geldwäsche bewahrt werden. Zu diesem Zweck macht es die Bundesregierung gemäß § 2 Abs. 1 Abs. 10 GwG zur Aufgabe der Makler, sich und ihre Mitarbeiter auf diese Straftat aufmerksam zu machen. Immobilienmakler sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu beaufsichtigen und zu schulen und die Identität ihrer Kunden nachzuweisen. Im Zweifelsfall ist das zuständige Personal den Behörden zu verständigen. Diese Kundenkontrolle gilt jedoch nur für Verkaufsvorgänge. Beispielsweise ist der Zweck hiervon, Gelder aus Steuerhinterziehung durch Kauf und anschließenden Verkauf zum „Waschen“ des Geldes zu verhindern. Daher sollten Sie immer darauf achten, keine großen Beträge in bar anzunehmen.

Das Geldwäscherisiko bei der Vermietung von Immobilien ist relativ gering.

Das Geldwäschegesetz bezieht sich auf die sogenannten internen und externen Pflichten von Immobilienmaklern. Diese Verpflichtungen beziehen sich auf die Überprüfung von Mitarbeitern und Kunden. Interne Sicherheitsmaßnahmen beinhalten, dass das „Geldwäschegesetz“ nicht nur bei konkretem Geldwäscherisiko greift. Auf Anforderung der Behörden müssen Makler jederzeit erfassen können, inwieweit Branchenvertreter ihren Pflichten nachkommen. Die interne Verantwortung von Immobilienexperten besteht beispielsweise darin, die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter zu überprüfen und sie über aktuelle gesetzliche Regelungen zu informieren. Reagiert der Dienstleister nicht auf entsprechende Anfragen der Behörden, droht ihm im schlimmsten Fall ein vierstelliges Bußgeld. Die Aufgabe eines Maklers besteht beispielsweise darin, die Identität der Kunden zu ermitteln, mit denen er Geschäfte tätigen möchte. Käufer und Verkäufer müssen identifiziert werden – diese Regel gilt auch für Personen, die potenzielle Käufer oder Verkäufer vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit Privatpersonen sollten Immobiliensachverständige entsprechende Dokumente wie Reisepässe oder Personalausweise vorzeigen. 

Es wird empfohlen, dass Immobiliensachverständige Pässe oder Personalausweise kopieren und archivieren.

Die im Ausweis angegebenen Daten wie Name, Nationalität oder ausstellende Behörde müssen von einem Immobilienmakler erfasst werden. Daher wird empfohlen, dass Immobiliensachverständige Pässe oder Personalausweise kopieren und archivieren. In diesem Fall sollte der Makler immer auf den Datenschutz achten. Die in der Datei angegebenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Prüfung durch juristische Personen und die Vorbereitung von Dokumenten sind etwas komplizierter und schwieriger. Zu ihrer Kontrolle sind der Sitz und die Anschrift der Gesellschaft, die Namen aller Mitglieder der Repräsentanz und ihrer gesetzlichen Vertreter zu ermitteln. Zudem ist der wirtschaftlich Berechtigte des Immobilienunternehmens anzugeben, der mehr als 25 % der Anteile an der jeweiligen Gesellschaft hält. Hierfür ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs erforderlich. Auch eine Gesellschafterliste kann verlangt werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der unübersichtlichen Aktionärsstruktur mit vielen verschiedenen Mitgliedern.