Ein Notaranderkonto ist ein sogenanntes Treuhandkonto, mit dem Gelder beim Immobilienkauf überwiesen werden. Ein Notar-Treuhandkonto oder ein Notaranderkonto ist ein sogenanntes Treuhandkonto. Der entsprechende Notar verwendet das Konto, um Gelder beim Kauf von Immobilien zu überweisen. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Konto. Von diesem Konto erhält der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend. Der Notar führt dabei das Konto. Daher gilt dieses Konto als die sicherste Form der Abwicklung von Immobilientransaktionen.
Das Treuhandkonto wird beim Kauf der Immobilie vom Notar eingerichtet. Allerdings muss nach § 54a Abs. 2 BeurkG ein sogenanntes sicherheitsrechtliches Interesse vorliegen. Es obliegt einem Notar zu beurteilen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Daher ist es egal, ob Verkäufer und Käufer oder nur einer von ihnen ein solches Konto einrichten möchte. Der Notar hat die Verantwortung zu prüfen, ob berechtigte Rechte und Interessen an der Sicherheit bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eigentumsübertragung vor Abschluss der Eigentumsübertragung (eingetragen im Grundbuch) erfolgen soll.
Finanziert der Käufer den Kaufpreis über mehrere Auskunfteien, kann der Notar auch ein Rechtssicherheitsinteresse haben. Über das Treuhandkonto des Notars können Zahlungen von verschiedenen Institutionen eingezogen und besser koordiniert werden. Liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Notar-Treuhandkontos vor, eröffnet der Notar dieses. In der Regel handelt es sich dabei um ein notariell geführtes Girokonto. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Notar das Geld verwenden kann, es sei denn, er zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis. Bei der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages prüft der Notar die Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises bzw. entwickelt diese zusammen mit Käufer und Verkäufer.