Glossar

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto

Ein Notaranderkonto ist ein sogenanntes Treuhandkonto, mit dem Gelder beim Immobilienkauf überwiesen werden. Ein Notar-Treuhandkonto oder ein Notaranderkonto ist ein sogenanntes Treuhandkonto. Der entsprechende Notar verwendet das Konto, um Gelder beim Kauf von Immobilien zu überweisen. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Konto. Von diesem Konto erhält der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend. Der Notar führt dabei das Konto. Daher gilt dieses Konto als die sicherste Form der Abwicklung von Immobilientransaktionen.

Das Treuhandkonto wird beim Kauf der Immobilie vom Notar eingerichtet. Allerdings muss nach § 54a Abs. 2 BeurkG ein sogenanntes sicherheitsrechtliches Interesse vorliegen. Es obliegt einem Notar zu beurteilen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Daher ist es egal, ob Verkäufer und Käufer oder nur einer von ihnen ein solches Konto einrichten möchte. Der Notar hat die Verantwortung zu prüfen, ob berechtigte Rechte und Interessen an der Sicherheit bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eigentumsübertragung vor Abschluss der Eigentumsübertragung (eingetragen im Grundbuch) erfolgen soll.

Finanziert der Käufer den Kaufpreis über mehrere Auskunfteien, kann der Notar auch ein Rechtssicherheitsinteresse haben. Über das Treuhandkonto des Notars können Zahlungen von verschiedenen Institutionen eingezogen und besser koordiniert werden. Liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Notar-Treuhandkontos vor, eröffnet der Notar dieses. In der Regel handelt es sich dabei um ein notariell geführtes Girokonto. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Notar das Geld verwenden kann, es sei denn, er zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis. Bei der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages prüft der Notar die Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises bzw. entwickelt diese zusammen mit Käufer und Verkäufer. 

Der Notar regelt den Eigetumsübergang.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Notar den Käufer (schriftlich) informieren. Der Käufer überweist den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis oder drängt ihn auf das vom Notar bezeichnete Treuhandkonto. Wenn der Notar das erhaltene Geld vermerkt, benachrichtigt er den Verkäufer und der Verkäufer übergibt die Immobilie an den Käufer. Er bestätigte dem Notar, dass er sich bereit erklärt, das Eigentum auf den Käufer zu übertragen. Der Notar beantragt dementsprechend die Umeintragung der Immobilie in das Grundbuch. Nach Abschluss dieses Vorgangs zahlt der Notar den Kaufpreis vom Treuhandkonto an den Verkäufer und der Vorgang ist abgeschlossen.

Nicht jede Immobilientransaktion benötigt ein Treuhandkonto.

Es ist nicht notwendig, für jede Immobilientransaktion ein notariell beglaubigtes Treuhandkonto einzurichten. Daher muss es eine Alternative zu diesem Konto geben. Die Standardsituation für den Verkauf von Immobilien ist die Direktzahlung. Das heißt, der Käufer zahlt den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers. Beim Verkauf von Immobilien per Direktzahlung besteht eine der Hauptaufgaben des Notars darin, Käufer und Verkäufer über die Risiken ungesicherter Vorauszahlungen zu informieren und zu begleiten. Zu diesem Zweck kann der Notar auch einen Kaufvertrag aufsetzen. Diesbezüglich kann er erklären, dass der Kaufpreis erst nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen und Vormerkung im Grundbuch gezahlt wird.