Glossar

Im Falle einer Scheidung kommt es zum Gewinnausgleich

Wenn es um Vermögenszusammenbrüche geht, ist die geschiedene Wohngemeinschaft in der Regel der größte und problematischste Vermögenswert. Da die meisten Ehen in Deutschland im Güterstand der Einkommensgemeinschaft leben, ist es aufgrund der Forderung nach gleichem Einkommen im Falle einer Scheidung schwierig, eine gemeinsame Wohnung zu teilen. Wenn es um Vermögenszusammenbrüche geht, ist die geschiedene Wohngemeinschaft in der Regel der größte und problematischste Vermögenswert. Da die meisten Ehen in Deutschland im Güterstand der Einkommensgemeinschaft leben, ist es aufgrund der Forderung nach gleichem Einkommen im Falle einer Scheidung schwierig, eine gemeinsame Wohnung zu teilen. Solange zwischen den Ehegatten in der Ehe keine andere Vereinbarung besteht, leben sie nach dem Eherecht in der güterrechtlichen Gütergemeinschaft.

Im Falle einer Scheidung kommt es daher zu einem Gewinnausgleich und damit zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Ehegatten. Dies gilt für alle Güter, die während der Ehe erworben wurden. Der Anspruch auf gleichen Gewinn ist jedoch immer eine rein monetäre Voraussetzung und viele Vermögenswerte, wie z. B. auch ein geschiedenes Haus lässt sich nicht einfach teilen. Kommt eine Einigung zwischen den Ehegatten nicht zustande, entscheidet das Gericht im Notfall über die Aufteilung des Vermögens. Die Einkommensgemeinschaft bedeutet jedoch nicht, dass das gesamte von den Ehegatten in die Ehe eingebrachte Vermögen auch beiden Ehegatten gehört. Auch während der Ehe bleibt dieses ursprüngliche Vermögen des Ehegatten getrennt. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte während der Ehe etwas erbt oder schenkt. Hingegen gelten Sachen, die der Ehegatte zusammen erwirbt, als Einkommen. Dies ist in der Regel bei Familie und Scheidung der Fall.

Wird bei einer Scheidung das durch die gemeinsame Immobilie erwirtschaftete Vermögen geteilt, so ist bei einer Scheidung oft das gemeinsame Haus das größte Problem. Oftmals erzielen die  Partner keine Einigung, und der Verkauf eines Hauses ist immer noch die einzige Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen.

Das Trennungsjahr und und die Scheidungs­folgen­vereinbarung

Um über das Haus zum Zeitpunkt der Scheidung nicht voreilig und emotional zu entscheiden, sollte das Jahr der Trennung genutzt werden. Hier können Sie gemeinsam die Scheidungsmethode besprechen und eine Entscheidung über das Haus nach der Scheidung treffen. Grundsätzlich ist eine Scheidung nach der Scheidung ohne Vereinbarung über Wohnung, Unterhalt und andere Gewinnabfindungen nicht zu empfehlen, und bei strittigen Scheidungsfällen entstehen immer hohe Kosten. Die Scheidungsfolgevereinbarung, die die Umstände der Scheidung regelt, kann jedoch auch während der Ehe geschlossen werden.

Was zählt als Zugewinn in einer Ehe?

Im Falle einer Scheidung wird in den meisten Fällen eine Erfolgsbeteiligung wirksam. Das Endvermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Scheidung wird mit seinem Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung verglichen. Während der Ehe erhöht sich der Vermögensunterschied zwischen den Partnern. In der gleichen Situation ist keine Verstärkungskompensation erforderlich. Im Falle einer Abweichung zahlt der Partner mit der größeren Erhöhung einen Anteil an den anderen Partner, bis das Eigenkapital ausgeglichen ist. Als Einkommensausgleich gelten jedoch nur Barzahlungen, andere Vermögenswerte können nicht übertragen werden. Erwirbt beispielsweise ein Ehegatte während der Ehe ein hohes Vermögen und investiert in Aktien, hat der andere Ehegatte keinen Anspruch auf einen Anteil an den Aktien, sondern wird in bar ausgezahlt.