Beim Kauf einer Immobilie muss der Käufer in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen. Der Berechnung liegt der Kaufpreis zugrunde, je nach Bundesland wird eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % verlangt. Diese Steuer ist Bestandteil der Kaufnebenkosten (berechnen Sie alle Nebenkosten mit unserem Kaufnebenkostenrechner). Darum sollte man Sie beim Immobilienkauf im Finanzierungsplan berücksichtigen. Nachdem der Immobilienverkäufer einen Käufer für seine Immobilie gefunden hat, muss er den Verkauf beurkunden. Das wichtigste rechtliche Verfahren zur Generierung ist der (Grundstücks-)Kaufvertrag.
Liegt kein vorangegangenes Rechtsgeschäft vor, das die Berechtigung zur Übertragung nachweist, kann die Grunderwerbsteuer auch mit der Übertragung oder der Eigentumsübertragung in Verbindung gebracht werden.
Bei einer Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot steuerpflichtig. Darüber hinaus kann bei einer Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer Personengesellschaft mit inländischem Vermögen innerhalb von 5 Jahren auf einen neuen Gesellschafter Grunderwerbsteuer anfallen. Auch die Verschmelzung von mindestens 95 % der Anteile auf einen Erwerber löst eine Grunderwerbsteuer aus. Bestimmte Transaktionen sind steuerfrei. Demgemäss wenn man die Immobilie vererbt, verschenkt oder an einen Ehe- oder Lebenspartner verkauft. Auch die Grunderwerbsteuer für konzerninterne Umstrukturierungen wurde gesenkt.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung (beim Erwerb einer Immobilie der Kaufpreis) und dem Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet.
Da die Bundesländer eigene Steuersätze festlegen können, sind diese Steuersätze unterschiedlich. In Bayern beträgt der Steuersatz 3,5 %. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis) oder, falls solche Leistungen nicht verfügbar oder nicht bestimmbar sind, der Wert der Immobilie. Daher muss man auch alle Gebäude und Anlagen, die dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sind, besteuern. Wer unbebaute Grundstücke kauft, zahlt nur die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis der Immobilie. Beim Kauf einer fertiggestellten Immobilie sind Steuern zum vollen Kaufpreis der Immobilie und des Gebäudes zu entrichten. Aus steuerlicher Sicht ist es günstiger, unbebautes Land zu kaufen.