Mit einer Bauvoranfrage kann der Bauherr prüfen, ob das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Durch eine Bauvoranfrage klärt man rechtssicher vor Baubeginn die Qualifikationen des Bauvorhabens und des detaillierten Bauplan. Die Entscheidung wird nicht für die Entwicklung des Grundstücks selbst getroffen, sondern für die Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens.
Für Bauherren besteht der Vorteil darin, vor der Erstellung detaillierter Planungs- und Genehmigungsunterlagen bauvorbereitende Vorgaben zu machen, was bei einer Absage Kosten sparen kann. Entscheider ist hier die zuständige Baubehörde, die anhand der vorgelegten Unterlagen die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht prüft. Generell nutzt man die Bauvoruntersuchung zur Klärung, ob eine bestimmte Konstruktion auf der Baustelle zulässig ist. Der Bauvorantrag ist ein formelles Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten: Der Bauherr muss zunächst die erforderlichen Unterlagen einreichen, welche dann die Behörden prüfen und anschließend einen Bauvorbescheid (= Genehmigungsbescheid) erteilen.
Bei der Einreichung eines Bauvorantrags sollten Sie vorsichtig vorgehen, denn eine vorläufige Baugenehmigung bedeutet keine Baugenehmigung. Man kann in machen Fällen eine Baugenehmigung nicht erteilen, wenn der Folgebauantrag vom vorherigen abweicht. Je genauer die Formulierung, desto genauer die Angaben der Baubehörde.
Für Bauvoranfragen gibt es jedoch keine bundesweit einheitliche Kostenstruktur. Es ist in der Regel günstiger als Bauanträge – der Architekt oder das Büro kann Auskunft über diese Notwendigkeit geben. Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen kann bis zu drei Monate betragen. In vielen Bundesländern ist sie drei Jahre gültig.