Die einfachste Form einen Makler zu beauftragen ist der einfache Maklervertrag. Immobiliensuchende in München können einen Makler beauftragen. Anschließend erteilte er dem Makler den Auftrag, nach dem zuvor definierten Objekt zu suchen. Sobald der Makler nachweist, dass er das richtige Objekt gefunden hat, wird auch der Vertrag zwischen dem Suchenden und dem Makler unterzeichnet. Das Zertifikat wird per Post oder per E-Mail der Zusammenfassung zugestellt. Auch wenn der Suchende die vom Makler zur Verfügung gestellte Immobilie findet und sich dann an den Makler wendet, hat er bereits einen Maklervertrag abgeschlossen. Allerdings muss der Makler in seiner Offenlegung (auch im Internet) immer die Provision angeben, die der Käufer am Ende der Transaktion zahlen soll.
Wer beim Immobilienverkauf die Maklerprovision zahlt kann diese auch verhandeln. Die Rechtsprechung legt dies nicht fest. Es wird zwischen internen Provisionen (nur der Verkäufer zahlt) und externen Provisionen (der Käufer zahlt die volle Maklergebühr) unterschieden. Durch interne Provisionen können Makler „Käufer-freie Provisionen“ zu Anzeigen hinzufügen, was sich positiv auf die Suchergebnisse auswirkt. Makler-Sharing wird immer beliebter. Hier tragen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision. Da der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer agiert, ist dies ein fairer Zahlungsplan.
Bei einem einfachen Maklervertrag ist der Vertrag in der Regel unbefristet. Obgleich bei exklusiver Vermittlung, gerade bei exklusiven oder außergewöhnlichen Objekten die Vermittlung länger dauern kann. Bei qualifizierten Exklusivaufträgen werden in der Regel Laufzeiten von mindestens drei Monaten und höchstens sechs Monaten, selten sogar zwölf Monaten vereinbart.