Glossar

Die Grunderwerbsteuer muss beim Kauf einer Immobilie in München gezahlt werden.

Beim Kauf einer Immobilie muss der Käufer in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen. Der Berechnung liegt der Kaufpreis zugrunde, je nach Bundesland wird eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % verlangt. Diese Steuer ist Bestandteil der Kaufnebenkosten (berechnen Sie alle Nebenkosten mit unserem Kaufnebenkostenrechner). Darum sollte man Sie beim Immobilienkauf im Finanzierungsplan berücksichtigen.  Nachdem der Immobilienverkäufer einen Käufer für seine Immobilie gefunden hat, muss er den Verkauf beurkunden. Das wichtigste rechtliche Verfahren zur Generierung  ist der (Grundstücks-)Kaufvertrag.

Liegt kein vorangegangenes Rechtsgeschäft vor, das die Berechtigung zur Übertragung nachweist, kann die Grunderwerbsteuer auch mit der Übertragung oder der Eigentumsübertragung in Verbindung gebracht werden.

Bei einer Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot steuerpflichtig. Darüber hinaus kann bei einer Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer Personengesellschaft mit inländischem Vermögen innerhalb von 5 Jahren auf einen neuen Gesellschafter Grunderwerbsteuer anfallen. Auch die Verschmelzung von mindestens 95 % der Anteile auf einen Erwerber löst eine Grunderwerbsteuer aus. Bestimmte Transaktionen sind steuerfrei.  Demgemäss wenn man die Immobilie vererbt, verschenkt oder an einen Ehe- oder Lebenspartner verkauft. Auch die Grunderwerbsteuer für konzerninterne Umstrukturierungen wurde gesenkt.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung (beim Erwerb einer Immobilie der Kaufpreis) und dem Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet.

Da die Bundesländer eigene Steuersätze festlegen können, sind diese Steuersätze unterschiedlich. In Bayern beträgt der Steuersatz 3,5 %. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis) oder, falls solche Leistungen nicht verfügbar oder nicht bestimmbar sind, der Wert der Immobilie. Daher muss man auch alle Gebäude und Anlagen, die dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sind, besteuern. Wer unbebaute Grundstücke kauft, zahlt nur die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis der Immobilie. Beim Kauf einer fertiggestellten Immobilie sind Steuern zum vollen Kaufpreis der Immobilie und des Gebäudes zu entrichten. Aus steuerlicher Sicht ist es günstiger, unbebautes Land zu kaufen.

In der Regel wird die Grunderwerbsteuer auf den Käufer umgelegt.

Im Kaufvertrag wird festgelegt, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zahlt, denn laut Gesetz teilen sich der ehemalige Eigentümer und der Käufer die Steuer (§13 Nr. 2 GrEStG). Üblicherweise wird die Grunderwerbsteuer auf den Käufer umgelegt. Nach der Beurkundung sendet der Notar den unterzeichneten Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, das daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid an den Zuwiderhandelnden schreibt. Die Steuern sind innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid zu entrichten. Das Finanzamt kann jedoch eine längere Zahlungsfrist festlegen (siehe Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) §15 Fälligkeitsdatum). Nachdem der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, stellt das Finanzamt die sogenannte Verzollungsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eigentumsübertragung im Grundbuch ist. Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des aktuellen Grundsteuersatzes in Ihrem Bundesland und des notariell beglaubigten Kaufpreises im Kaufvertrag berechnet. Gehen wir beispielsweise davon aus, dass Sie eine Immobilie in Schleswig-Holstein (6,5% Grunderwerbsteuer ab Januar 2021) zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro (laut Kaufvertrag) kaufen möchten, dann werden 16.250 Euro erwirtschaftet und das Finanzamt erhält es von Ihnen. Die Länder können erst ab dem 1. September 2006 eigene Steuersätze festlegen (vgl. § 105 Abs. 2a, 2GG). Die Bundesländer machen sich diese Neuregelung zunutze, die zu einer nahezu bundesweiten Erhöhung der Grunderwerbsteuer geführt hat. Grund für den Anstieg ist die Integration der Staatsfinanzen. Hintergrund ist, dass die Haushalte dieser Länder schlecht sind und damit der Wunsch, mehr Gelder in die Staatskasse zu spritzen. 2014 haben viele Bundesländer ihre Grunderwerbsteuern erhöht, darunter Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Zum 1. Januar 2015 hat Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % erhöht. Auch das Saarland hat die Grunderwerbsteuer auf 6,5 % angehoben.  Ab 1. Januar 2017 müssen Käufer in Thüringen 6,5% Grunderwerbsteuer zahlen. Ab 1. Juli 2019 wird auch die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern auf 6,0 % angehoben. Führende Bundesländer im aktuellen Vergleich sind Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und zuletzt Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Für Hauskäufer ist das keine gute Nachricht, denn je höher der Steuersatz, desto höher die Anschaffungsnebenkosten bei gleichem Kaufpreis.

Die Grunderwerbsteuer (GrEST) ist eine Transaktionssteuer.

Die Grunderwerbsteuer (GrEST) ist eine Transaktionssteuer, die der Käufer beim Erwerb einer Immobilie oder eines Teils der Immobilie im Inland bezahlen muss. Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Die Grunderwerbsteuer ist eine Transaktionssteuer, die von dem Land erhoben wird, das den Steuersatz festlegt. In Deutschland liegt dieser Anteil je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % (siehe nachfolgende Länderübersicht). Steuerliche Grundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung, also der Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie (einschließlich sonstiger vom Verkäufer erbrachter oder in Anspruch genommener Leistungen). Das wichtigste rechtliche Verfahren zur Generierung der Grunderwerbsteuer ist der (Grundstücks-)Kaufvertrag. Liegt kein vorangegangenes Rechtsgeschäft vor, das die Berechtigung zur Übertragung begründet, kann die Grunderwerbsteuer auch mit der Übertragung bzw. der Eigentumsübertragung in Verbindung gebracht werden. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot steuerpflichtig. Darüber hinaus kann bei einer Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer Personengesellschaft mit inländischem Vermögen innerhalb von 5 Jahren auf einen neuen Gesellschafter Grunderwerbsteuer anfallen. Auch die Verschmelzung von mindestens 95 % der Anteile auf einen Erwerber löst eine Grunderwerbsteuer aus. Bestimmte Transaktionen sind steuerfrei, wie z. B. wenn das Land vererbt, verschenkt oder an einen Ehe- oder Lebenspartner verkauft wird. Auch die Grunderwerbsteuer für konzerninterne Umstrukturierungen wurde gesenkt. Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer in der Regel vom Käufer bezahlt. Der Berechnung liegt der Kaufpreis zugrunde, je nach Bundesland wird eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % verlangt. Diese Steuer ist Teil der Kaufnebenkosten und sollte daher beim Kauf der Immobilie im Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Wie hoch ist der aktuelle Steuersatz in Ihrem Bundesland? Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?