Glossar

Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum auf den Käufer zu übertragen.

Ein Immobilienkaufvertrag ist eine Art Versprechen. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Im Falle eines Immobilienverkaufs bietet ein Kaufvertrag eine Garantie für beide Parteien. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss man einen Immobilienkaufvertrag zu seiner Wirksamkeit notariell beurkunden. Dabei bilden Wohnungen und Häuser nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Grundstück eine Einheit. Daher sollten Sie ich informieren, was beim Immobilienkaufvertrag zu beachten ist und welche Unterlagen vom Notar verlangt werden.

Ein Hauskaufvertrag ist die wichtigste Grundlage für den Abschluss eines Immobilienverkaufs. Denn der Eigentümerwechsel entfaltet in der Regel erst mit Hilfe eines notariell beglaubigten Kaufvertrages eine Rechtswirkung. Eine mündliche Absprache oder ein Händedruck reichen nicht aus. Im Kaufvertrag sind alle Regelungen und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer verbindlich festgehalten. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer der Sache, die Sache an den Käufer auszuhändigen und ihm das Eigentum an der Sache zu übertragen. Der Verkäufer hat dem Käufer Sachen zu liefern, die frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Andererseits ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen und die Kaufsache abzunehmen (§ 433 BGB).

Bei einem Immobilienkaufvertrag geht es meist ohne Notar nicht – hier ist die Rechtsstellung im BGB eindeutig. Nach § 311b Abs. 1 müssen Verkäufer und Käufer einer Immobilie den Vertrag immer notariell beurkunden.

Der Verkauf von Immobilien dauert oft mehrere Monate

Der Verkauf von Immobilien ist in der Regel ein umfangreicher Prozess und kann manchmal mehrere Monate dauern. Eine gute Vorbereitung ist wichtig für einen erfolgreichen Verkauf. Dies beinhaltet die Immobilienbewertung und die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen. Nachdem Sie einen angemessenen Preis gefunden haben, müssen Sie die richtige Verkaufsstrategie festlegen. Erst dann können Sie mit der sinnvollen Präsenz und Werbung Ihre Immobilie vermarkten. Wenn Sie alle Arbeiten bisher erledigt haben, können Sie in Kürze potenzielle Käufer finden, Besichtigungstermine vereinbaren und Verkäufe verhandeln. Nachdem Sie die Kreditwürdigkeit des Käufers geprüft haben, kann der Notar den Kaufvertrag aufsetzen und beurkunden. Ein erfahrener Immobilienmakler nimmt sich Zeit und Energie und berät Sie mit seiner Fach- und Regionalkenntnis in allen Schritten des Verkaufsprozesses. 

Im Vorvertrag werden alle wesentlichen Punkte der Immobilie aufgeführt.

Im Vorvertrag werden vor Unterzeichnung des eigentlichen Kaufvertrages (Rahmenvertrags) alle wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie aufgeführt. Der Käufer bestätigt, dass er beabsichtigt, die Immobilie zu kaufen. Im Gegenzug bestätigt der Verkäufer, dass er nicht mit anderen Käufern verkaufen wird. Vorverträge sind gleichbedeutend mit Kaufverträgen und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung. Ob der Vorvertrag sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen beider Parteien ab. Benötigt ein potenzieller Käufer beispielsweise noch Zeit, um die Immobilienfinanzierung zu klären, ist ein Vorvertrag sinnvoll. Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, können die Rechtsfolgen im Vorvertrag festgehalten werden – etwa wenn die Bank die Finanzierungszusage zurückzieht. Mangels Vorvertrag kann der Käufer den Hauskauf ohne Angabe von Gründen vor der Beurkundung abbrechen.