Ein Immobilienkaufvertrag ist eine Art Versprechen. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Im Falle eines Immobilienverkaufs bietet ein Kaufvertrag eine Garantie für beide Parteien. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss man einen Immobilienkaufvertrag zu seiner Wirksamkeit notariell beurkunden. Dabei bilden Wohnungen und Häuser nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Grundstück eine Einheit. Daher sollten Sie ich informieren, was beim Immobilienkaufvertrag zu beachten ist und welche Unterlagen vom Notar verlangt werden.
Ein Hauskaufvertrag ist die wichtigste Grundlage für den Abschluss eines Immobilienverkaufs. Denn der Eigentümerwechsel entfaltet in der Regel erst mit Hilfe eines notariell beglaubigten Kaufvertrages eine Rechtswirkung. Eine mündliche Absprache oder ein Händedruck reichen nicht aus. Im Kaufvertrag sind alle Regelungen und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer verbindlich festgehalten. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer der Sache, die Sache an den Käufer auszuhändigen und ihm das Eigentum an der Sache zu übertragen. Der Verkäufer hat dem Käufer Sachen zu liefern, die frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Andererseits ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen und die Kaufsache abzunehmen (§ 433 BGB).
Bei einem Immobilienkaufvertrag geht es meist ohne Notar nicht – hier ist die Rechtsstellung im BGB eindeutig. Nach § 311b Abs. 1 müssen Verkäufer und Käufer einer Immobilie den Vertrag immer notariell beurkunden.