Das Vergleichswertverfahren ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das auf Grundlage der ImmowertV den Verkehrswert bzw. Verkehrswert von vergleichbaren Liegenschaften oder Grundstücken ableitet. Anhand konkreter Beispiele des Vergleichswertverfahrens erläutern wir Ihnen, welche Parameter sich auf das Verfahren beziehen und welche Daten grundsätzlich erforderlich sind. Das Vergleichswertverfahren ist nach § 15 ImmoWertV ein zutreffendes Verfahren zur Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Immobilien.
Da das Vergleichswertverfahren von Immobilien auf dem spezifischen Wert tatsächlicher Käufe basiert, kann es die Marktentwicklung besonders gut abbilden. Es wird verwendet, um den Marktwert zu bestimmen. Grundsätzlich ist für dieses Verfahren die Information und Wertigkeit des Bewertungsausschusses besonders wichtig: Das sind die Werte, die der Bewertungsausschuss für verschiedene Immobilienarten klassifiziert bereitgestellt hat. Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, das Vergleichswertverfahren für Immobilien selbst zu verwenden. Denn nur Experten verfügen über die entsprechende Erfahrung und Marktkenntnis, um realistische Bewertungen vornehmen zu können.
Beauftragen Sie daher bestenfalls einen erfahrenen Sachverständigen mit der Bewertung Ihrer Immobilie. Liegen vergleichbare Immobilienkaufpreise vor, ist die direkte Vergleichsmethode grundsätzlich die beste Methode zur Immobilienbewertung. Dies sind im Grunde Immobilien mit ähnlichen Eigenschaften, auch in Bezug auf Lage, Größe oder Zustand. Im Rahmen dieser Methode kann beispielsweise der Wert von kürzlich verkauften Nachbarobjekten mit vergleichbaren Objekten zur Immobilienbewertung herangezogen werden.
Liegt kein direkter Vergleichswert vor, verwendet man die indirekte Vergleichswertmethode. Der Gutachter muss dann den Wert der Immobilie anhand der vergangenen Verkäufe ermitteln. Dazu haben die Experten in den letzten Jahren bei den zuständigen Fachgremien Datensätze des lokalen Vertriebs erfragt. Diese sind in der Regel über die Landeszentralen gegen Gebühr zu erreichen.